Nebenberufliche Selbstständigkeit beim Arbeitgeber anmelden – Worauf achten?

Du möchtest dich neben dem Hauptjob selbstständig machen? Ein eigener Nebenerwerb bringt nicht nur mehr Freiheit, sondern auch finanzielle Sicherheit. Doch bevor du loslegst, solltest du dich mit einem wichtigen Punkt beschäftigen: Die Information deines Arbeitgebers.

Was musst du beachten, wenn du nebenberuflich tätig wirst? Wann ist eine Anmeldung nötig – und worauf kommt es in der Praxis an? In diesem Beitrag zeigen wir dir die wichtigsten Schritte, einige Beispiele und wie dich Popping Consulting dabei unterstützen kann.

Muss ich meine nebenberufliche Selbstständigkeit beim Arbeitgeber melden?

In den meisten Fällen ja. Auch wenn es sich um eine Tätigkeit außerhalb deines Jobs handelt, bist du rechtlich verpflichtet, deinen Arbeitgeber zu informieren – zumindest, wenn du in einem nicht selbstständigen Beschäftigungsverhältnis bist.

Grundlage ist § 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber). Demnach darf dein Nebenjob:

  • keine Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber darstellen,
  • deine Leistungsfähigkeit im Hauptberuf nicht beeinträchtigen,
  • nicht gegen gesetzliche Vorschriften wie Arbeitszeitgesetze verstoßen.

Wie gehe ich am besten vor?

Transparenz schafft Vertrauen. Du kannst deine Arbeitgeber deine Pläne frühzeitig mitteilen – idealerweise 
schriftlich bestätigen. Gib dabei kurz an:

  • welche Tätigkeit du ausüben möchtest,
  • wann und in welchem Umfang du arbeitest,
  • dass es keine Überschneidungen mit deinem Hauptjob gibt.

In den meisten Fällen gibt es keine Einwände, solange du deine Hauptaufgaben nicht vernachlässigst und keine direkte Konkurrenz entsteht.

Wie Popping Consulting den Einstieg erleichtert

Bei Popping Consulting bieten wir ein strukturiertes Lizenzsystem, das sich ideal für den berufsbegleitenden Start eignet. Viele unserer Partner starten neben dem Hauptberuf – als Eltern, Angestellte oder Quereinsteiger.

Das heißt konkret:

  • Du arbeitest in einem nicht konkurrierenden Bereich (Beratung, Persönlichkeitsentwicklung).
  • Du investierst ca. 6–8 Stunden pro Woche, flexibel und planbar.
  • Online Handbücher und Tutorials

Was tun, wenn der Arbeitgeber ablehnt?

In der Regel ist eine nebenberufliche Tätigkeit erlaubt, solange sie die arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verletzt.

Im Zweifelsfall unterstützen wir von Popping Consulting Sie gerne mit einer persönlichen Beratung, die Ihnen hilft, Ihre persönlichen Ambitionen zu unterstützen, auch bei der Erläuterung gegenüber anderen, wie Ihrem Arbeitgeber.

Fazit: Nebenberuflich selbstständig – mit klarem Fahrplan

Wer nebenberuflich starten möchte, sollte den Arbeitgeber frühzeitig informieren – aber keine Angst haben. In den meisten Fällen ist es reine Formsache. Mit einem professionellen System wie bei Popping Consulting hast du nicht nur eine klare Struktur für dein Business, sondern auch konkrete Hilfen für alle formellen Schritte.

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