Wenn du in Deutschland eine selbständige Tätigkeit aufnehmen möchtest, steht oft zuerst eine zentrale Frage im Raum: Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender? Diese Unterscheidung ist nicht nur bürokratischer Natur – sie hat weitreichende steuerliche, rechtliche und organisatorische Folgen. In diesem Beitrag erfährst du, was beide Begriffe bedeuten, worin sie sich unterscheiden und was das konkret für dich als Gründer:in bedeutet.
Definition: Was ist ein Freiberufler?
Freiberufler sind Personen, die bestimmte, meist akademisch oder künstlerisch geprägte Tätigkeiten ausüben. Der Gesetzgeber spricht von sogenannten „Katalogberufen“, die im Einkommensteuergesetz (§18 EStG) gelistet sind. Dazu gehören u. a.:
- Ärzt:innen, Zahnärzt:innen
- Rechtsanwält:innen, Notar:innen
- Architekt:innen, Ingenieur:innen
- Journalist:innen, Autor:innen
- Berater:innen, Dozent:innen
- Heilpraktiker:innen, Psychotherapeut:innen
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, sondern sich lediglich beim Finanzamt melden. Sie gelten nicht als Kaufleute und unterliegen nicht der Gewerbeordnung.
Definition: Was ist ein Gewerbetreibender?
Gewerbetreibende sind alle Unternehmer:innen, die einer selbständigen, nachhaltigen und auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit nachgehen, die nicht unter die freien Berufe fällt. Typische Beispiele:
- Einzelhändler:innen und Onlinehändler:innen
- Handwerksbetriebe
- Agenturen (z. B. Marketing, Werbung, Design)
- Produktions- und Handelsunternehmen
- Gastronomie
Sie müssen ihr Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und unterliegen der Gewerbesteuerpflicht (ab einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn).
Wichtige Unterschiede im Überblick
Aspekt | Freiberufler | Gewerbetreibender |
---|---|---|
Anmeldung | Nur beim Finanzamt | Gewerbeamt + Finanzamt |
Steuern | Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer | Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer |
Pflichten | Keine Buchführungspflicht (EÜR) | Je nach Größe Buchführungspflicht |
Rechtsform | Einzelunternehmen, PartG | Einzelunternehmen, GmbH, UG etc. |
Was tun bei Unklarheiten?
Gerade bei modernen Tätigkeiten – etwa im Bereich IT, Coaching, Design oder Social Media – ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig. In solchen Fällen hilft ein Beratungsgespräch mit dem Finanzamt oder ein erfahrener Steuerberater. Letztlich entscheidet das Finanzamt, ob du als Freiberufler anerkannt wirst oder ein Gewerbe anmelden musst.
Vorteile der Freiberuflichkeit
- Keine Gewerbesteuer
- Kein Zwang zur doppelten Buchführung
- Oft geringerer Verwaltungsaufwand
- Schnellere Anmeldung beim Finanzamt
Was du bei der Gründung beachten solltest
Stelle vor der Gründung sicher, wie deine Tätigkeit einzuordnen ist. Dokumentiere deine Arbeitsweise, deine Zielgruppe und deine Qualifikation möglichst genau – das hilft bei der Entscheidung. Sollte sich dein Geschäftsmodell ändern (z. B. du verkaufst zusätzlich Produkte), kann sich deine Einstufung ändern und du musst ggf. ein Gewerbe anmelden.
Fazit
Die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist essenziell für deine Selbständigkeit. Sie beeinflusst nicht nur deinen Weg durch die Bürokratie, sondern auch deine Steuerlast und Buchhaltung. Informiere dich gründlich, hole im Zweifel Beratung ein – und stelle die Weichen von Anfang an richtig.