Wer in Deutschland den Schritt in die Selbständigkeit wagt, übernimmt nicht nur unternehmerische Verantwortung – sondern auch steuerliche. Gerade zu Beginn wirkt das Steuerrecht komplex und überfordernd. Doch keine Sorge: Wenn du die wichtigsten Steuerarten kennst und dich frühzeitig informierst, behältst du den Überblick und vermeidest finanzielle Überraschungen.
1. Einkommensteuer – das Fundament jeder Steuerpflicht
Die Einkommensteuer ist die zentrale Steuer für Selbständige. Sie wird auf deinen Gewinn erhoben – also auf den Betrag, der nach Abzug aller betrieblichen Ausgaben von deinen Einnahmen übrig bleibt. Dieser Gewinn wird jährlich über die Einkommensteuererklärung gemeldet.
Es gilt ein Grundfreibetrag (2025 etwa 11.000 Euro für Ledige), bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Überschreitest du diesen Betrag, wird Einkommensteuer fällig – je nach Gewinnhöhe gestaffelt bis zu einem Spitzensteuersatz von 45 %.
Wichtig:
- Du zahlst vierteljährlich Einkommensteuervorauszahlungen, sobald das Finanzamt deinen voraussichtlichen Gewinn geschätzt hat.
- Diese Vorauszahlungen werden mit der tatsächlichen Jahressteuer verrechnet.
- Veränderungen deines Gewinns solltest du dem Finanzamt melden, um Nachzahlungen zu vermeiden.
2. Umsatzsteuer – Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?
Die Umsatzsteuer betrifft nahezu alle Selbständigen, mit Ausnahme derer, die sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Diese greift, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 22.000 € lag und im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt.
Wählst du die Kleinunternehmerregelung, musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen – darfst dann aber auch keine Vorsteuer aus deinen Ausgaben geltend machen.
Regelbesteuerung:
- Du stellst Rechnungen mit 19 % (oder 7 %) Umsatzsteuer aus.
- Diese führst du in der Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig (monatlich oder vierteljährlich) an das Finanzamt ab.
- Im Gegenzug darfst du Vorsteuer auf geschäftliche Ausgaben abziehen.
3. Gewerbesteuer – nur für Gewerbetreibende
Während Freiberufler (z. B. Berater, Ärzte, Künstler) keine Gewerbesteuer zahlen, trifft sie alle Gewerbetreibenden. Dazu gehören u. a. Onlinehändler, Handwerker oder Betreiber von Cafés. Die Gewerbesteuer wird ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro erhoben.
Der Steuersatz richtet sich nach dem Hebesatz der Gemeinde (meist zwischen 200 % und 900 %). Die gezahlte Gewerbesteuer kann teilweise auf deine Einkommensteuer angerechnet werden, was die Steuerlast senkt.
4. Weitere mögliche Steuern für Selbständige
- Lohnsteuer: Nur relevant, wenn du Mitarbeiter beschäftigst. Dann bist du verpflichtet, die Lohnsteuer abzuführen.
- Körperschaftsteuer: Gilt nur für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG, nicht für Einzelunternehmen oder Freiberufler.
- Solidaritätszuschlag: Wird ggf. zusätzlich zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer erhoben.
- Kirchensteuer: Wenn du Mitglied einer Kirche bist, fällt zusätzlich Kirchensteuer auf deine Einkommensteuer an.
- Kfz-Steuer: Falls ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört.
5. Buchhaltung und Steuererklärung
Die Grundlage für jede Steuerzahlung ist deine Buchhaltung. Die meisten Einzelunternehmer und Freiberufler nutzen die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese ist weniger aufwendig als eine doppelte Buchführung.
Du brauchst mindestens:
- eine ordentliche Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben,
- eine systematische Ablage von Belegen,
- regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen (falls umsatzsteuerpflichtig),
- eine Jahressteuererklärung über ELSTER.
Die Einkommensteuererklärung besteht aus dem Hauptformular und ggf. Anlagen (S, G, EÜR etc.). Die Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung erfolgen meist zeitgleich zum Jahresabschluss.
6. Steuerberater – wann lohnt sich das?
Ein Steuerberater ist keine Pflicht – kann dir aber viel Arbeit und vor allem Unsicherheiten abnehmen. Gerade in den ersten Jahren ist ein Beratungsgespräch empfehlenswert, um die steuerlichen Grundlagen und deine Pflichten besser zu verstehen.
Besonders lohnenswert ist ein Steuerberater, wenn:
- du hohe Umsätze oder komplexe Ausgaben hast,
- du Angestellte beschäftigst,
- du zur doppelten Buchführung verpflichtet bist,
- du eine Kapitalgesellschaft gründest (UG, GmbH).
7. Rücklagen und Steuervorausplanung
Ein häufiger Fehler: Man sieht das Geld auf dem Konto – und vergisst, dass ein Teil davon dem Finanzamt gehört. Um Nachzahlungen zu vermeiden, solltest du frühzeitig Rücklagen bilden.
Als Faustregel gilt: Lege etwa 30 bis 40 % deines Gewinns für Steuerzahlungen zur Seite. Nutze ein separates Rücklagenkonto, um das Geld nicht versehentlich auszugeben.
Fazit: Steuern souverän meistern
Als Selbständiger musst du verschiedene Steuerarten im Blick behalten: Einkommensteuer, ggf. Umsatz- und Gewerbesteuer sowie weitere Sonderfälle. Das wirkt am Anfang komplex – ist aber mit Struktur und Wissen gut zu bewältigen. Sorge für saubere Buchführung, prüfe regelmäßig deine Steuerpflichten und hole dir bei Bedarf fachliche Unterstützung. So bleibst du handlungsfähig – und kannst dich voll auf dein Business konzentrieren.